Recht - Impressum: Unterschied zwischen den Versionen

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* Auch in Facebook, Youtube, dann z.B. auf Homepage aber schreiben, dass diese auch für YouTube gilt
 
* Auch in Facebook, Youtube, dann z.B. auf Homepage aber schreiben, dass diese auch für YouTube gilt
 
* Auch in E-Mails wenn diese gewerblich sind
 
* Auch in E-Mails wenn diese gewerblich sind
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* 2 Klick Regel
 
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Version vom 27. November 2018, 11:33 Uhr

Wer braucht ein Impressum

Alle außer "private". Schon durch ein Werbebanner, Affiliate Links oder Links zu kommerziellen Inhalten reichen schon aus, damit eine Seite nicht mehr rein privat ist. Auch redaktionelle Inhalte sind nicht mehr rein privat.


Pflichtangaben

Wo

  • Auch in Facebook, Youtube, dann z.B. auf Homepage aber schreiben, dass diese auch für YouTube gilt
  • Auch in E-Mails wenn diese gewerblich sind

Wie

  • 2 Klick Regel
  • Bezeichnung Impressum

Was

  • Name (Bei Einzelperson)
  • Adresse (Postfach reicht nicht)
  • E-Mail (Kontaktformular reicht nicht)
  • UsStID (Wenn vorhanden - nicht Steuernummer)
  • Gesellschaftsform (Bei juristischen Personen Vertretungsberechtigter (z.B. Vorstand) )
  • Handelsregisternr. und welches falls vorhanden
  • Vereinsregister wenn Verein
  • UStId falls vorhanden
  • Berufshaftpflicht falls vorhanden (Name, Anschrift, räumliche Geltung)
  • Freie Berufe -> Aufsichtsbehörde
  • Redaktionell -> Verantwortlicher i.s. des Presserechts
  • Streitschlichtung


Infos

Berufshaftpflicht

Berufsgruppen wie Anwälte, Architekten oder Ärzte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bitte geben Sie den Unternehmensnamen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft an.

Journalistische Inhalte

Wenn Sie regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlichen, geben Sie bitte einen Verantwortlichen an. Das kann auch der Seitenbetreiber sein: Vorname, Name Straße, Nummer PLZ, Ort

Reglementierte Berufe

Ärzte, Architekten etc...

  • dann gesetzl. Bezeichnung, Kammer, Land, Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, Link
  • zust. Zulassungsbehörde falls es für den Beruf eine gibt

Liste:

http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/

Geschäfte mit Endverbrauchern

Als Unternehmen, das Geschäfte mit Endverbraucher macht (egal ob Shops oder Dienstleister), sind Sie verpflichtet auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen.

Links

Rechtstexter von Trusted Shops und Sollmeke


Östereich

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40025801&ResultFunctionToken=455e5ea7-4c51-4c33-b76e-275605b811e3&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ECG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=5&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.02.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Schweiz

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860391/